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Krankenversicherungspflicht

Seit dem 1. Januar 2009 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht:

Jedem der ein Auto oder sonstiges strassenzugelassenes Kfz besitzt ist die Versicherungspflicht bekannt, denn man ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Mit Beginn des Jahres 2009 greift eine Versicherungspflicht auch im Bereich der Krankenversicherung.

Seit Anfang Januar diesen Jahres sind alle Menschen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, zur Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung verpflichtet. Wer im bisherigen Berufsleben vorwiegend selbstständig war, hat dabei allerdings oftmals das Problem, dass er keinen Anspruch auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse hat. Deshalb muss jede private Krankenversicherung nun einen so genannten Basis-Tarif anbieten, der auch für die Personengruppen zugänglich ist, die zuvor nicht bei einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wurden und sich privaten Krankenversicherungsschutz nicht leisten konnten.

Die Leistungen des privaten Basistarifs in der privaten Krankenversicherung – kurz auch PKV genannt – sind in Umfang, Art und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar. Die Versicherungsprämie darf dabei nicht höher sein als der jeweils geltende Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (2009 beträgt diser cirka 570,00 Euro). Wer durch den Normalbeitrag zum Basistarif der privaten Krankenversicherung hilfebedürftig würde, zahlt einen reduzierten Beitrag von 50 Prozent. Wenn das Geld auch dafür nicht reicht, bekommt er einen Zuschuss vom Sozialamt oder vom Grundsicherungsträger.

Kein Versicherter darf wegen besonderer Krankheitsrisiken abgewiesen werden, wenn er Aufnahme in den neuen Basistarif verlangt. Beitragszuschläge wegen Alter oder Vorerkrankungen dürfen die privaten Krankenversicherer nicht erheben, auch Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Wer bereits bisher Mitglied einer privaten Krankenversicherung war, kann im Zeitraum vom 01.01. – 30.06.2009 in den Basistarif seiner PKV wechseln. Danach ist der Wechsel in den Basistarif nur noch möglich, wenn man nachweislich hilfsbedürftig oder älter als 55 Jahre ist oder gesetzliche Rente bezieht.

Weitere Informationen und kostenloser PKV-Vergleich:

[ Krankenversicherungspflicht 2009 ]