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Bausparen – Neuregelung der Wohnungsbauprämie

Für Bausparer ändert sich ab dem 1. Januar 2009 einiges, was die Regelungen zur Wohnungsbauprämie bei dann neu abgeschlossenen Bausparverträgen (BSV) betrifft. Nur noch bis zum 31. Dezember 2008 kann man sich noch alle Prämienchancen nach den „alten“ Regeln mit dem Abschluss eines neuen Bausparvertrages sichern.

Der deutsche Staat fördert das Bausparen finanziell mit der Zahlung einer Wohnungsbauprämie für eigene Spar-Beiträge bis zu einer Gesamthöhe von 512,00 Euro im Kalenderjahr.  Somit kann ein Bausparvertrag auch unter Rendite-Gesichtspunkten durchaus ein lukrativer An-Sparvertrag sein. Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie ist jedoch, das der Verdienst geringer als 25.600,00 bei Singles beziehungsweise 51.200,00 Euro bei Verheirateten ist.

Wer noch im Jahr 2008 einen Bausparvertrag abschließt, kann das angesparte Geld nach sieben Jahren frei verwenden, zum Beispiel auch um sich ein Auto oder Motorrad zu kaufen oder Urlaub zu machen. Dieses jedoch ändert sich ab dem kommenden Jahr 2009. Wer dann einen neuen Bausparvertrag abschließt und die Wohnungsbauprämie erhält, kann diese zukünftig auch nur noch für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ einsetzen. Sie können Ihr Guthaben dann nur noch für Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung einer Immobilie nutzen. Bei einer anderen, sogenannten „prämienschädlichen Verwendung“, muss die staatliche Wohnungsbauförderung dann zurückgezahlt werden.

Wenn Sie weiterhin FREI über die Verwendung Ihres geförderten Bausparvertrags entscheiden möchten, handeln Sie jetzt. Bis zum 31. Dezember 2008 können Sie noch die Voraussetzungen schaffen.

Sichern Sie sich schnell noch die aktuellen Prämienchancen für die Zukunft!

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